Zur Sache selbst

„Nach Artikel 15 können Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden. Der Artikel kam noch nie zur Anwendung. Er wurde vor allem in den frühen Jahren der Bundesrepublik diskutiert, als es darum ging, in welche Richtung sich die Gesellschaftsordnung entwickeln sollte.“ (tagesschau.de)

Besagter Artikel zur Enteignung wurde damals nicht nur diskutiert, er wurde offensichtlich ins Grundgesetz aufgenommen und gehört damit zu unserer „objektiven Wertordnung“. Dass die Bundesrepublik in ihrer Entstehung viel mehr sozialstaatlich gedacht war, als man sie heute denkt, ist ein offenes und gern totgeschwiegenes Geheimnis. Gerade eine christsoziale Unionspartei, deren linker Flügel damals für einen Sozialismus mit christlichem Antlitz eintrat, wollte davon lange Zeit nichts wissen. Umso erstaunlicher, dass unter Beteiligung eben dieser Partei eine solche ursozialistische Forderung abermals in einer Regierungskoalition ausgearbeitet wird. Letztlich stellt sich die Frage, warum bei Kapitaleigentum nicht recht sein soll, was im Falle von Privatsphäre, Landbesitz oder Geburtshaus nur billig ist. Neben der erst kürzlich zaghaft beschnittenen Steuerfreiheit genießen Kapital und Einkünfte aus selbigen in diesem Land wohl eine ganze Reihe von Privilegien, die eine Kapitalenteignung so obszön erscheinen lassen.
Dass also in den „Wir sind die Mitte“-Parteien ein neokonservatives Tabu nach dem andern fällt (Subventionen, regulierte Finanzmärkte, staatliche Mitspracherechte usw.) kann eigentlich nur begrüßt werden. In lautes Hurrah-Geschrei lässt sich dennoch nicht verfallen. Warum? Nicht einfach, weil es eine momentane Krise zu bewältigen gilt, sondern weil diese Verstaatlichung nur der dem Bürger am leichtesten zu plausibilisierende Weg ist, Milliardenbeträge in ein Unternehmen zu stecken, das nur wenige hundert Arbeitsplätze aufrecht erhält. Nebenbei entschädigt (im wahrsten Sinne) man auf diesem Wege noch Aktionäre, deren Anteile marktwirtschaftlich kaum mehr wert sind als Komforttoilettenpapier. Diejenigen Aktionäre, die ihre Papiere marktgerecht zu einem Konkurspreis abstießen, können sich hernach nur über Dummheit ärgern. Wessen Dummheit , das bleibt die Frage.

Das bleibt die Frage in einem Finanzwirtschaftssystem, dass uns in den letzten Jahren äußerst wirksam weißgemacht hat, dass staatliche Unterstützung vollkommen unsicher sei und man anstatt auf eine staatliche Rente zu setzen lieber einer privatwirtschaftliche Altersvorsorge vertrauen sollte. Diese sei krisensicherer und renditefreudiger. Was davon zu halten ist, sehen wir nun gerade bei den ehemaligen Zugpferden der privatwirtschaftlichen Renditenproduktion – sie sollen in sog. staatliche „Mobilisierungsfonds“ überführt werden. Dass bei kränkelnden, hilfesuchenden Unternehmen trotzdem noch Gewinnausschüttungen stattfinden, ist kaum verwunderlich. Gewinne wurden ja auch lange Zeit erwirtschaftet, schließlich sind weder Konzernzentralen noch Luxusyachten ihrer Insassen mit reiner Phantasie bezahlt worden. Wer sie allerdings bezahlt hat, das erraten sie schnell, wenn sie in den aktuellen Bundeshaushalt hineinsehen.
Und so muss man auch nicht lange raten, wer zukünftig die Rentenversicherung derjenigen zu zahlen hat, deren Rentenversicherer innerhalb der Pustefix™-Blasen der nächsten 40 Jahre zerstäubt. So die Weltwirtschaft will wohl derselbe, der sie in den letzten 40 Jahren bezahlt hat. Das hätte man aber doch auch so haben können, ohne Konzernzentralen und Luxusyachten. Die Opel fahrenden Beamten in ihren muffigen Amtsstuben haben wenigstens schon 20 Jahre vorher erkannt, dass die Rente in ihrer bisherigen Form auf massive Probleme stoßen wird. Die Yachtfahrer wollen es immer noch nicht wahr haben, ein halbes Jahr nach Beginn der massiven Probleme. Warum auch? Es ist ja nicht so als hätten sie abseits außerplanmäßiger Spesenreisen größere Schwierigkeiten zu erwarten.

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7 Antworten zu Zur Sache selbst

  1. Vor allem: Warum sollen für Banken andere Maßstäbe gelten als für mich Privatier. Ich zum Beispiel habe vor 4 Jahren ein Häuschen umgebaut (und hänge dicke in der KfW drinne, aber das ist eine andere Geschichte). Nun muss ich ehrlicherweise zugeben, dass meine Barmittel die Sanierungskosten nicht ganz abdecken konnten und ich daher einen Kredit benötigt habe.
    Wenn ich den morgen nicht bediene, kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass sich die Bank des Häuschens bemächtigen wird. Würde ich an dieser Stelle „Enteignung“ schreien, hätte ich die Lacher vermutlich sehr sicher auf meiner Seite.
    Und so ist das auch mit so einer in Not geratenen Bank: So ein Aktieninhaber ist nichts anderes als Teileigentümer einer Bank. Nicht mehr. Fertig. Und im Falle HRE bedeutet das ganz konkret: Jede dieser Scheißaktien wird durch unsereins mit 300 Euro „subventioniert“, auch wenn diese nur einen Bruchteil davon wert sind (gestern stand die Aktie bei 1,70€ und das nach satten Kursgewinnen von fast 60 Cent). Statt „Enteignung“ zu schreien wäre mir ein „Dankeschön“ ganz recht. Nur ein klitzekleines. Das reichte schon.

  2. gonzosoph sagt:

    Sie sind ein Idealist, wenn sie von Großaktionären und dergleichem Kapitalgesinde die Worte „Dankeschön“ oder „Entschuldigung, mein Fehler“ erwarten:

    „Großaktionär J. C. Flowers hat für den Fall einer Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) eine Entschädigung deutlich über dem Börsenwert der Anteile verlangt. Die Höhe müsse sich sich [sic] an den Aktienkursen in den zwei Wochen vor Aufkommen der Verstaatlichungsgerüchte am 8. Januar orientieren, forderte er in einem Schreiben an die Bundesregierung, aus dem dem „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) zitiert. „Hier sprechen wir über knapp 3 Euro pro Aktie“ (tagesschau.de)

    Er „verlangt“ mindestens 3 Euro, die man zahlen „müsse“. Wie wenig Herr Blümchen im BWL Seminar aufgepasst hat, zeigt sein dubioses Verständnis von Zwangsenteignung.

  3. „Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Was ist die Ermordung eines Mannes gegen die Anstellung eines Mannes?“

  4. Ja toll..youtube embedden geht hier also auch nicht

  5. riesenZWERG sagt:

    „Nach Artikel 15 können Grund, Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum überführt werden. Der Artikel kam noch nie zur Anwendung.

    Na ein Glück @gonzosoph. So ereilt uns auch nicht die Tragik der Allmende.
    :-)
    Ein weit verbreiteter Irrglaube
    (meist von den Linken vorgetragen) lautet:
    Was ALLE brauchen muss auch ALLEN gehören ?

    Ich könnte jetzt naiv fragen : Sollten ihnen tatsächlich nicht die zerstörerischen kybernetischen Rückkoppelungsmechanismen, insbesondere aufgrund suboptimaler Nutzung eines zum kollektiven Besitz erklärten Gutes bekannt sein ?

    Und ich frage weiter :

    Kann dadurch weiterhin angenommen werden, dass diesen Leuten in Bezug auf soziale Systeme, wohl auch nicht der sogenannte Ringelmann-Effekt mit den damit einhergehenden fatalen Folgen für die Solidargemeinschaft bekannt ist ?

    Nehmen wir einmal an, es gäbe tatsächlich in unserer Republik eine Masse von Leuten, die in diesen doch für unsere Volkswirtschaft so wichtigen wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnissen mit völliger Unkenntnis gestraft sind und sie zudem etliche historische Unglücksmodelle, die dies anschaulich belegen, ausblenden .

    Nun, bei dieser Annahme erkläre sich jedenfalls nicht nur einiges an dummem egoistischem Geschwafel,sondern es gibt einem sofort zu verstehen, warum man im Allgemeinen soziale Herausforderungen nicht als multikriterielle Probleme versteht und sie daher auch nicht einer Pareto-Optimierung unterzieht !

    Ja tatsächlich, die Frage über die beharrliche Ignoranz der Problemlösung über eine in diesem Fall üblicherweise anzuwendende Ressourcenallokation beantwortet sich ganz von selbst !

    Dennoch weigere ich mich zu glauben, dass vorallem die redeführenden Gegner von Privatisierungen, Bankenhilfen und Konjunkturpaketen dies alles nicht kennen.

    Was die Schlußfolgerung zulässt, dass hier bewußt Massen, entgegen wissenschaftlicher Fakten, vorallem aber entgegen jeglicher Vernunft manipuliert werden.

    • gonzosoph sagt:

      Zur Antwort lohnt ein Blick in Artikel 14 (2 – 3) , wo wir den schönen und heute vollkommen bedeutungslosen Satz lesen: „Eigentum verpflichtet.“ Sein Gebrauch solle dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Dabei geht es nicht darum, dass Allen gehört, was Alle brauchen. Es geht darum, dass wer etwas besitzt, von dem Viele Abhängig sind, er diesen Vielen Gegenüber verpflichtet (!) ist. Das schöne an der HRE ist dabei natürlich: Sie gehört keiner benennbaren Person, die man hier in die Pflicht nehmen könnte. Doch Obacht! „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Dieser Fall ist hier offenkundig gegeben, ansonsten wäre es überhaupt nicht zu begründen, warum man überhaupt Geld in ein solches Unternehmen pumpen müsste.
      Zur Klarstellung kann ich nur sagen: Ich bin gar nicht dafür, dass allen alles gehört. Allerdings bin ich dafür das derjenige, dem etwas gehört, dafür die Verantwortung trägt. Und gerade wenn man an Stellen, wo Alle davon betroffen sind merkt, dass jemand mit dieser Verantwortung nicht klar kommt, sollet man sie vielleicht in andere Hände legen. Steht ja so auch schon im Grundgesetz, haben wir heute nur vergessen. Da ist man eher dem Eigentümer verpflichtet.

      PS: Das Einzelpersonen Dinge besser nutzen („Einzelpersonen“ hier sowohl agiens als auch patiens) ist nicht notwendig wahr.

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